• Lexikon der Krankenversicherung - Versicherungsbedingungen einfach erklärt •

Versicherungsbedingungen: Altersrückstellung
Private Versicherungen bilden die so genannten Altersrückstellungen. Mit diesem System sollen finanzielle Rücklagen für das Alter angespart werden. Indem in jungen Jahren, in denen die Versicherten ein höheres Einkommen haben, mehr eingezahlt wird, sollen die Versicherungsbeiträge im Alter für die Versicherten sinken.

Versicherungsbedingungen: Anwartschaftsversicherung
Eine Anwartschaftsversicherung kann von Personen genutzt werden, die in eine private Versicherung eintreten möchten. Mit dieser Versicherung kann in eine private Versicherung meist ohne eine erneute Prüfung der Gesundheit erfolgen. Personen, die beispielsweise privat versichert waren und momentan nicht durch eine private Versicherung abgesichert sind, können sich den erneuten Eintritt in eine private Versicherung dadurch noch offen halten.

Versicherungsbedingungen: Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragbemessungsgrenze gibt darüber Auskunft, welche Höchstsätze von den gesetzlichen Versicherungen festgelegt werden können. Diese Grenze wird jedes Jahr erneut vereinbart.

Versicherungsbedingungen: Beitragsrückerstattung
Eine private Beitragsrückerstattung kann erfolgen, wenn Versicherungsleistungen von einer Krankenversicherung über einen bestimmten Zeitraum nicht in Anspruch genommen worden sind.

Versicherungsbedingungen: Erziehungsgeld
Das Erziehungsgeld steht allen Eltern zu, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sollte man in dieser Zeit in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein, entfallen für diesen Zeitraum die Beiträge. Wer in einer privaten Versicherung versichert ist, muss sich erkundigen, ob auch hier die Beiträge erlassen werden. Dies regeln die privaten Versicherungen nicht einheitlich.

Versicherungsbedingungen: Familienversicherung
Eine Mitversicherung von Kindern und nicht erwerbstätigen Ehegatten ist bei den gesetzlichen Krankenversicherungen beitragsfrei möglich, wenn ein Elternteil durch eine gesetzliche Versicherung versichert ist. Sollte der Ehepartner privat versichert sein, kann eine beitragsfreie Versicherung in einer gesetzlichen Versicherung nicht erfolgen. Wer seine Kinder und den nicht erwerbstätigen Ehepartner in der Privatversicherung mitversichern möchte, muss für jedes Familienmitglied einen gesonderten Versicherungsbeitrag bezahlen.

Versicherungsbedingungen: Freiwillige Versicherung
Menschen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und auch nicht arbeitslos gemeldet sind, fallen nicht unter die Versicherungspflicht. Wer zu dieser Gruppe zählt, kann die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung nutzen. Bei manchen gesetzlichen Versicherungen besteht die Möglichkeit, eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen. Diese freiwillige Versicherung ist allerdings an Bedingungen geknüpft. So muss zuvor eine Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse von mindestens einem Kalenderjahr bestanden haben. Sollte dies nicht der Fall sein, muss aber eine Versicherungszeit von zwei Kalenderjahren in den letzten fünf Jahren nachgewiesen werden können. Zu beachten ist auf jeden Fall, dass der Antrag für eine freiwillige Versicherung spätestens drei Monate vor Ablauf der anderen Versicherung beantragt werden muss.

Versicherungsbedingungen: Höchstaufnahmealter
Manche private Versicherungen haben einen Höchstaufnahmealter. Das bedeutet, dass Menschen nur bis zu einem bestimmten Alter in diese Versicherung aufgenommen werden.

Versicherungsbedingungen: Krankenversicherungspflicht
Alle Menschen, die sich in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden, müssen sich auch krankenversichern. Zudem ist seit dem Jahr 2009 auch eine Versicherungspflicht für alle anderen Menschen, mit einigen Ausnahmen, erteilt worden.

Versicherungsbedingungen: Leistungsausschlüsse
Leistungsausschlüsse beschreiben die Dinge, die nicht durch eine Versicherungsschutz einer Krankenversicherung abgedeckt sind.

Versicherungsbedingungen: Rückdatierung
Der Versicherungsbeginn bei einer Krankenversicherung kann höchstens zwei Monate zurückdatiert werden.

Versicherungsbedingungen: Wartezeiten
Bei vielen privaten Versicherungen sind Wartezeiten nach den Anmeldung üblich. Das bedeutet, dass in einem Zeitraum von etwa drei bis acht Monaten keine Versicherungsleistungen von der Krankenversicherung erbracht werden.

Versicherungsbedingungen: Zusatzversicherungen
Die meisten Menschen können aufgrund der Versicherungsbedingungen nicht zu einer privaten Versicherung wechseln. Für diese Menschen besteht die Möglichkeit, private Zusatzversicherungen abzuschließen. So können beispielsweise Zusatzversicherungen für Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder auch eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden.