• Gesetzliche Krankenversicherung - Versicherungen für die meisten Deutschen •

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland. Jeder Arbeitnehmer, der in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, muss sich sich durch eine gesetzliche Krankenkasse versichern lassen. Dabei müssen die Versicherungsbeiträge nicht allein vom Arbeitnehmer getragen werden. Die Beiträge tragen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zusammen. Außerdem gehören beispielsweise auch Studenten, Auszubildende und Arbeitslose zu der Gruppe der Pflichtversicherten in Deutschland. Die gesetzlichen Versicherungen bieten die Möglichkeit, auch Kinder bis zu einem gewissen Alter und nicht erwerbstätige Ehepartner, zu versichern. Diese Möglichkeit besteht, wenn ein Ehepartner durch eine der gesetzlichen Versicherungen abgesichert ist. Diese Familienversicherung bietet Kindern bis zu einem Alter von 25 Jahren, die sich noch in der Ausbildung befinden, einen beitragsfreien Versicherungsschutz. So können Kinder, die eine Lehre machen, die Schule besuchen oder ein Studium absolvieren, bei den Eltern oder durch ein Elternteil mitversichert werden. Dabei ist zu beachten, dass die Kinder in diesem Zeitraum kein höheres Monatseinkommen als 400 Euro haben. Diese Regelung bezieht sich ebenfalls auf mitversicherte Ehepartner.

Wer in Deutschland nicht erwerbstätig ist, muss keine Angst haben, sich einen Arztbesuch nicht leisten zu können. Denn auch Menschen ohne eigenes Einkommen, die von der Sozialhilfe leben müssen, sind durch die gesetzlichen Versicherungen abgesichert. Die Versicherungsbeiträge für Empfänger von Sozialhilfe werden vom Staat übernommen. Trotz der Verpflichtung zur Absicherung durch eine gesetzliche Krankenversicherung hat man die Möglichkeit, die verschiedenen Versicherungen untereinander zu vergleichen. Weit über 1000 Krankenkassen stehen für Versicherungsvergleiche zur Verfügung. Da die Höhe der Versicherungsbeiträge für alle gesetzlichen Versicherungen gleich ist, muss der Versicherte andere Maßstäbe bei dem Versicherungsvergleich anlegen. So ist das Budget der Kassen zwar einheitlich, aber die Verteilung der Leistungen erfolgt bei jeder Versicherung anders. So werden beispielsweise die Kosten für homöopathische Behandlungen nur von einigen Versicherungen übernommen. Die Unterschiede zwischen den Versicherungen sind allerdings nicht groß, da die Versicherungsleistungen zu über 90 Prozent durch das Gesetz vorgegeben sind.

Wer in Deutschland eine versicherungspflichtige Arbeit aufnimmt, muss sich spätestens nach zwei Wochen für eine der gesetzlichen Versicherungen entscheiden, sonst kann der Arbeitgeber eine Kasse auswählen. Jede Krankenkasse ist in diesem Fall dazu verpflichtet, Versicherte ohne Ansehen des Gesundheitszustandes aufzunehmen. Sollte der Arbeitnehmer erkranken, muss er einen Arzt aufsuchen, um sich von diesem eine Krankschreibung und entsprechende Behandlung zuteilen zu lassen. Die ersten sechs Wochen der Krankheit übernimmt der Arbeitgeber die Fortzahlung des Gehalts. Sollte die Krankheit länger als sechs Wochen andauern, springt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Die Versicherungen übernehmen einen bestimmten Anteil des Gehalts. Wem die Auswahl anhand der unterschiedlichen Leistungsgewichtung der Kassen nicht ausreicht, kann auch bestimmte Tarife nutzen, die von einigen Versicherungen individuell angeboten werden. Diese Versicherungstarife sind manchmal kostengünstiger, doch sie sind gleichzeitig mit einer bestimmten Laufzeit verbunden. Das bedeutet, dass der Versicherte für einen bestimmten Zeitraum, oft drei Jahre, vertraglich an die Krankenkasse gebunden ist. Neben dieser dreijährigen Bindungsfrist können diese besonderen Angebote der Versicherungen mit weiteren Nachteilen verbunden sein. Hier heißt es also: gut vergleichen und abwägen.

Als Neuerung der gesetzlichen Krankenkassen wurde die Praxisgebühr erhoben, die in jedem Quartal erneut vom Patient bezahlt werden muss. Dabei müssen die Patienten beachten, dass die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro bei dem Arzt entrichtet werden muss, bei dem der Patient den ersten Arztbesuch des Quartals hat. Dieser Arzt muss dann für den Patienten eine Überweisung für einen anderen Arzt ausstellen, der von dem Patienten danach besucht wird. Zu beachten ist allerdings, dass ein Besuch beim Zahnarzt zusätzliche Praxisgebühr kostet. Hier gilt diese Regelung nicht.